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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB im Rahmen von Kaufverträgen, die über den Internetshop der

Odenwälder Filtersysteme GmbH

geschlossen werden.

Direkt nach Verkaufsabschluss erhält der Kunde diese AGB auch per E-Mail zugesendet, so dass der Kunde diese abspeichern und ausdrucken kann.

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (LZB) der Firma Odenwälder Filtersysteme GmbH

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Allen Angeboten, Aufträgen, Lieferungen, Reparaturen, Instandsetzungen und Montagen, liegen ausschließlich unsere nachstehenden LZB zu Grunde. Die LZB werden durch Auftragserteilung, unterlassenen Widerspruch auf unsere Auftrags-bestätigung oder durch Entgegennahme unserer Leistungen anerkannt. Die LZB gelten für alle ge-genwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen bis auf unseren Widerruf und schließen jede andere Vereinbarung aus.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

3. Bei weiteren Bestellungen genügt der Hinweis durch uns auf diese Bedingungen, um sie für die spätere Bestellung allein maßgebend zu machen.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Umfang unserer Verpflichtungen ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und technische Daten sowie Muster, Gewichts- und Maßangaben, sind unver-bindlich, es sei denn, wir haben sie in der Auftragsbestätigung oder sonst wie schriftlich, als verbindlich anerkannt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Ge-wicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbe-halten. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen unsererseits dür-fen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden können.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Aufträge werden erst durch Auftragsbestätigungen für den Verkäufer verbindlich. Geht der Auftragserteilung ein ver-bindliches Angebot voraus, so hält sich der Verkäufer vier Wochen daran gebunden.

3. Art und Umfang der Lieferung sind in der Auf-tragsbestätigung festgelegt. Bei Abweichungen unserer Auftragsbestätigung gegenüber dem Angebot oder der Bestellung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, wenn ihr nicht binnen zehn Tagen nach Absenden der Auf-tragsbestätigung widersprochen wurde.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Zahlungsmodalitäten

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsarten:

Rechnung

Zahlen Sie einfach und bequem auf Rechnung.

Innerhalb 14 Tagen: 2% Skonto
Innerhalb 30 Tagen: ohne Abzug

Vorkasse

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag in den nächsten 3 Tagen auf unser Konto. Nach Eingang des Rechnungsbetrages versenden wir die bestellten Artikel.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, d. h. dessen sämtliche bestehenden, laufenden und auch nach der Lieferung der Waren entstandenen Forderungen getilgt hat.

2. Über das Vorbehaltsgut darf der Käufer nur im Rahmen der üblichen Veräußerungsgeschäfte verfügen.

3. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Verbindet der Käufer die gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen Sache dergestalt, dass sie wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache wird, so wird der Verkäufer im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Miteigentümer.
Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstandenen Forderungen an den Verkäufer zur Sicherung des Kaufpreises der Vorbehaltsware sowie sämtlicher unter IV. 1. genannten Verbind-lichkeiten abgetreten.
Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einer anderen Sache gilt die Abtretung mit der Maßgabe, dass ein dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entsprechender Teil der Forderung des Käufers dem Verkäufer zusteht.
Der Käufer ist berechtigt, den Teil des Rechnungswertes, der als Wert der Vorbehaltsware bezeichnet ist, für den Verkäufer in dessen Auftrag treuhänderisch einzuziehen.
Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung aller offenen Forderungen bzw. die Herausgabe des Vorbehaltsgutes zu fordern.
Für noch offenstehende Lieferungen kann der Verkäufer Vorauszahlung oder eine angemessene Zahlungsfrist verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Käufer kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.

4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

5. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

6. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug oder verletzt er die ihm nach Ziffer 4. und 5. auferlegten Pflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung aller offenen Forderungen bzw. die Herausgabe des Vorbehaltsgutes zu fordern.
Für noch offenstehende Lieferungen kann der Verkäufer Vorauszahlung oder eine angemessene Zahlungsfrist verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Käufer kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.

V. Lieferung und Lieferfristen

1. Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung des Verkäufers hat der Käufer die in diesen Bedingungen geregelten Rechte.

2. Lieferungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich Verpackung, und EXW versendet.

3. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, nach Abstimmung aller für die Durchführung des Auftrages notwendigen Fragen, sowie der vereinbarten Anzahlung.
Im Falle nachträglicher Änderungswünsche durch den Besteller ändern sich die Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum.

4. Für die Bestimmung der Lieferfristen sind allein die Angaben in unserer Auftragsbestätigung verbindlich. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich ein Fixtermin für die Lieferung genannt wird, sind die angegebenen Lieferfristen und Termine unverbindlich. Sofern der Käufer nichts anderes vorschreibt, werden Versandart und –weg vom Verkäufer nach bestem Wissen bestimmt.

5. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus unserem Verschulden nicht eingehalten und befindet sich der Verkäufer im Verzug, so kann der Käufer dem Verkäufer zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist, die mindestens 6 Wochen betragen muss, setzen, mit der Erklärung, dass er bei erneuter Nichterfüllung der gesetzlichen Lieferfrist vom Vertrag zurücktritt. Etwaige Schadensersatzforderungen werden vom Verkäufer soweit nachweisbar bis zu 10 % des nichterfüllten fälligen Vertragswertes, max. aber EUR 1.000, anerkannt.
Weitere Ansprüche, insbesondere diejenigen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen, soweit der Lieferverzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht oder durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

6. Teillieferungen sind ebenso zulässig wie Mengenabweichungen bis 10 % .

7. Ist eine Lieferfrist nicht vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer zwei Monate nach dem Tag der Bereitstellung der Ware aufzufordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Ware abzunehmen. Ist die Ware schon fertiggestellt und Abnahme verlangt, so lagert diese vom Zeitpunkt der Anforderung an auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Verkäufer.
Wird die Ware bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht abgenommen, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Auftragswert, mindestens aber EUR 1.500.

8. Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer für die Dauer des Hindernisses von der Vertragserfüllung befreit. Als höhere Gewalt gelten auch Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie Materialmangel, Mangel an Betriebsstoff, Transport- oder Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb der Zulieferer, öffentlich-rechtliche Beschränkungen, sowie sämtliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen. Dauert sie mehr als 6 Monate, so können beide Teile vom Vertrag zurücktreten.

VI. Gefahrenübergang

1. Die Verladung und der Versand erfolgen, auch wenn dies durch den Verkäufer geschieht, auf die Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung spätestens mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. Ist Verzögerung der Absendung durch ein Verhalten des Käufers begründet, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wird die Lieferung trotz Anzeige der Lieferbereitschaft nicht innerhalb einer Woche durch den Besteller abgerufen, so ist der Verkäufer berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers die Ware nach eigenem Ermessen aufzubewahren oder für den Besteller auf dessen Kosten in Verwahrung zu geben.
2. Für eine nach Gefahrenübergang eingetretene Beschädigung der Ware haftet der Verkäufer nicht. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch, Transport- und Feuerschaden versichert.

VII. Gewährleistung

1. Die von uns zu erbringende Gewährleistung richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

2. Maßgebend für die Qualität und Ausführung sind Waren mittlerer Art und Güte bzw. von uns übersandte und vom Käufer freigegebene Muster.

3. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Handelt es sich um versteckte Mängel, müssen diese sofort nach Feststellung, spätestens nach sechs Monaten, schriftlich geltend gemacht werden. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet der Verkäufer nach seinem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Will der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nichterfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt insoweit nicht, als der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

5. Wurden vom Verkäufer Aufwendungen aufgrund einer unbegründeten Mängelrüge erbracht, hat diese der Käufer zu ersetzen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine ausreichende Anzahl von Teilen aus der beanstandeten Lieferung zur Verfügung zu stellen, so dass er die Mängel prüfen kann. Nimmt der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers Nachbesserungsmaßnahmen vor, hat dies den Verlust aller Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer zur Folge, es sei denn, der Käufer weist nach, dass seine Maßnahmen nicht zu dem nun gerügten Mangel führten.

6. Der Käufer ist bei Vorliegen von Mängeln zur Zurückbehaltung gegenüber Forderungen des Verkäufers nicht berechtigt, soweit die Forderung des Verkäufers das dreifache der voraussichtlich für die Nachbesserung anfallenden Kosten überschreitet. Bis zur Zahlung dieses fälligen Betrages ist der Verkäufer berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern.

7. Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers erfasst keine Fehler bzw. Mängel, die auf Grund fehlerhafter Installation, Nutzung, Lagerung oder ähnlichen Gründen entstehen.

8. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Der Verkäufer übernimmt eine Gewährleistung für ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

VIII. Haftungsbeschränkungen

1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, dies betrifft auch etwaige Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, vorvertraglichem Verschulden, Verletzung von Nebenpflichten, schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht und Schadensersatz für unerlaubte Handlungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt. Der Schadensersatzanspruch ist auf den Mangelschaden beschränkt, es sei denn der Verkäufer hat ausdrücklich die Haftung für Mangelfolgeschäden zugesichert.

2. Nachweisbare Schadensersatzforderungen des Käufers sind der Höhe nach auf den Schaden be-grenzt, der dem Verkäufer bei Vertragsabschluss voraussehbar war. Dieser dürfte regelmäßig max. in Höhe des Kaufpreises des Vertragsgegenstandes liegen. Weitergehende Ansprüche sind aus-geschlossen.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Pro-dukthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht dem Verkäufer zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorwerfbar ist.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie aus den sonstigen Ge-schäftsbeziehungen ist Buchen (Amtsgericht) bzw. Mosbach (Landgericht). Ist eine Klageerhebung durch den Verkäufer erforderlich, so ist dieser ohne Rücksicht auf den Streitwert im Einzelfalle be-rechtigt, nach eigener Wahl das Amts- oder Landgericht als erstinstanzliches Gericht anzurufen. Der Verkäufer hat aber das Recht, auch an dem für den Käufer zuständigen Gericht oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, zu klagen.

2. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt – selbst wenn der Besteller nicht Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist – auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Vertragspartner ist Buchen.

X. Schlussbestimmungen

1. Für die Leistungen und Lieferungen des Verkäufers sowie für sämtliche entstehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Bei Abfassung eines Textes (auch dieser LZB) in deutscher und ausländischer Sprache ist ausschließlich der deutsche Text verbindlich.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung oder auch von Dritten erhaltene Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirt-schaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt auch für eine etwaige Regelungslücke.

Odenwälder Filtersysteme GmbH
Stand Feb. 2023